Informationen zum Bauamt

Wohnbauvorhaben

 

Keinem Genehmigungsfreistellungsverfahren bedürfen Wohnbauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn
a) das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans und örtlichen Bauvorschriften nicht widerspricht,
b) die Erschließung im Sinne des BauGB gesichert ist und
c) die Gemeinde nicht innerhalb von 4 Wochen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt
werden soll.
Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde begonnen werden.

 

 

Bauantrag

 

Der Bauantrag ist bei der Gemeindeverwaltung mit folgenden Unterlagen einzureichen:

Antragsformular (vollständig ausgefüllt, insbesondere auch Anschriften der
Nachbarn, die nicht unterschrieben haben)
Baubeschreibung (vollständig ausgefüllt)
Baustatistik (vollständig ausgefüllt)
Amtlicher Lageplan (M. 1 : 1000)
Kopie des Lageplans (M. 1 : 1000) 4-fach mit

- Darstellung des Bauvorhabens
- Ergänzung des Bestandes im Umkreis von mind. 50 m
- Angaben zur fahrmäßigen Erschließung
- Angabe der Eigentümer der Nachbargrundstücke
- Darstellung der Abstandsflächen
- Angaben zur Grundstücksentwässerung, soweit kein Anschluss an Kanalisation möglich ist
Übersichtslageplan (M. 1 : 5000) bei Außenbereichsvorhaben
Bauzeichnungen, d.h.

- alle Grundrisse, auch Speicher
- alle Ansichten
- alle wesentlichen Schnitte
- Angaben zum natürlichen Gelände
Erklärung nach § 15 BauGB bei noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplänen
Unterschrift des Antragsstellers und des Entwurfsverfassers auf
Antrag/Lageplan/Bauzeichnung
Unterschrift der Nachbarn auf Lageplan/Bauzeichnung