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Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Sozial- / Standesamt
VG Wörth a.d.Isar

  • +49 8702 9401-25
  • Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

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