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Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Baukostenbeteiligung

Für den notwendigen Ausbau und Erhalt der Kindertagesbetreuungsangebote sind die Gemeinden zuständig. Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden bei entsprechenden Bauinvestitionen durch die Gewährung von Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.Isar
VG Wörth a.d.Isar

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  • Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

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