Sprungziele

Binnenschiffer und Seeleute; Anmeldung

Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde des Ortes anmelden, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt, soweit Sie keinen anderen Wohnsitz im Inland haben. Als Reeder von Seeschiffen müssen Sie den Kapitän und die Besatzungsmitglieder bei Ihrer Meldebehörde an- und abmelden, soweit für diese Personen kein anderer Wohnsitz im Inland besteht.

Beschreibung
Fristen
Kosten
Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.Isar
VG Wörth a.d.Isar

  • +49 8702 9401-25
  • Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Alle Leistungen

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.