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Neuerungen für Bauanträge ab 1. August 2024

    Zukünftige Anlaufstelle zur Antragseinreichung: Landratsamt Landshut

    Ab Donnerstag, den 1. August 2024, können die Bauanträge nur noch bei der Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) und nicht mehr wie bisher bei der Gemeinde – eingereicht werden. Im Bedarfsfall ist die VG Wörth a. d. Isar beratend tätig. Eine weitere Neuerung in diesem Zusammenhang ist auch die Tatsache, dass auf Grundlage der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV) ab 1. August 2024 die Bauanträge neben der bisherigen Antragstellung (Papierform) auch digital eingereicht werden können.

    Nähere Informationen entnehmen Sie gerne folgendem Link:

    https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/zustaendigkeitsaenderungen/index.php

     

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