Wohnbauvorhaben
Keinem Genehmigungsfreistellungsverfahren bedürfen Wohnbauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn:
a) das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans und örtlichen Bauvorschriften nicht widerspricht,
b) die Erschließung im Sinne des BauGB gesichert ist und
c) die Gemeinde nicht innerhalb von 4 Wochen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde begonnen werden.
Bauantrag
Der Bauantrag ist bei der Gemeindeverwaltung mit folgenden Unterlagen einzureichen:
Unterschrift des Antragsstellers und des Entwurfsverfassers auf Antrag/Lageplan/Bauzeichnung
Unterschrift der Nachbarn auf Lageplan/Bauzeichnung
Bauleitpläne aus dem Internet
Die Bauleitplanung ist da wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Ihre Bestandteile sind Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält die rechtsverbindliche, detaillierten Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und wird von der Gemeinde für räumliche Teilbereiche als Satzung beschlossen. Unter nachstehendem Link finden Sie die in Weng geltenden Bebauungspläne.
Gemeinde Weng:
https://v.bayern.de/Pt4cs