Steuern, Gebühren, Beiträge
Im Folgenden bekommen Sie Informationen zu den Steuern, Gebühren und Beiträgen der Gemeinde Weng.
-
Hebesätze
- Grundsteuer A 350 %
- Grundsteuer B 350 %
- Gewerbesteuer 360 %
-
Hundesteuer
- für jeden Hund 21,00 €/Jahr
- Kampfhunde 525,00 €/Jahr
Mehr Info: steuern@vg.woerth-isar.de
-
Müllabfuhr
Müllabfuhrgebühren 2021 (mind. 15 l Müll / Person / Monat) Tonne pro Monat im Quartal im Jahr 80 l ohne Biotonne 13,20 € 39,60 € 158,40 € 80 l mit Biotonne 17,60 € 52,80 € 211,20 € 120 l ohne Biotonne 19,80 € 59,40 € 237,60 € 120 l mit Biotonne 26,40 € 79,20 € 316,80 € 240 l ohne Biotonne 39,60 € 118,80 € 475,20 € 240 l mit Biotonne 52,90 € 158,70 € 634,80 € 1,1 m³ ohne Biotonne 162,00 € 486,00 € 1.944,00 € 1,1 m³ mit Biotonne 219,60 € 658,80 € 2.635,20 € 12 MS (1-P-H) ohne Biotonne 4,50 € 13,50 € 54,00 € 12 MS (1-P-H) mit Biotonne 5,50 € 16,50 € 66,00 € 25 MS (Einö.) ohne Biotonne 4,50 € / St 28,13 € 112,50 € 25 MS (Einö.) mit Biotonne 5,50 € / St 34,38 € 137,50 € 12 MS + Papier ohne Biotonne 6,00 € 18,00 € 72,00 € 12 MS + Papier + Biotonne 7,00 € 21,00 € 84,00 € 25 MS + Papier ohne Biotonne 6,00 € / St 37,50 € 150,00 € 25 MS + Papier + Biotonne 7,00 € / St 43,75 € 175,00 € MS / Stück / Verkauf 3,00 € 2. Papiercontainer 20,00 € 60,00 € 240,00 € 2. Papiertonne 3,00 € 9,00 € 36,00 € Anträge zur Verwendung von Restmüllsäcken können in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 3, gestellt werden!
Den Müllabfuhrplan finden Sie hier.
Mehr Info: Bianka.Schreiner@woerth-isar.deDownloads:
-
Fischereischeine
Bezeichnung
Gültigkeit
Kosten
Gebühr
GESAMT
Jugendfischereischein
10. -18. Lebensjahr
10,00 €
5,00 €
15,00 €
Jahresfischreischein nur für Gäste des Landes für 3 Monate. Dieser Fischereischein ist in Bayern zwingend vorgeschrieben. Mit nur einem ausländischen Fischereischein, darf der Fischfang nicht ausgeübt werden!!! Aufgrund der Vorlage eines im Ausland gültigen Fischreischeines, darf in Bayern kein Erlaubnisschein ausgestellt werden, sondern nur bei Vorlage des Jahresfischereischeines (in Bayern ausgestellt!)
3 Monate
15,00 €
7,50 €
22,50 €
Fischereischein auf Lebenszeit
*für Jugendliche mit bestandener Prüfung (ab dem 14. Lj.)
5 Jahre
20,00 €
35,00 €
55,00 €
Fischereischein auf Lebenszeit
5 Jahre
40,00 €
35,00 €
75,00 €
Erstausstellung
*Fischereiabgabe für 5 Jahre entrichtet
Folgekosten nach 5 Jahren
40,00 €
5,00 €
45,00 €
Fischereischein auf Lebenszeit
* Fischereiabgabe 1 x Zahlung
lebenslang
32 - 300 €
35,00 €
siehe Tab.
Lebensalter bei Zahlung
Betrag in Euro
+ 35,00 € Fischereischeingebühr (Gemeinde)
14 - 22
300,00 €
23 -27
288,00 €
28 - 32
256,00 €
33 - 37
224,00 €
38 - 42
192,00 €
43 - 47
160,00 €
48 - 52
128,00 €
53 -57
96,00 €
58 - 62
64,00 €
63 -67
32,00 €
ab 68
---
-
Friedhofgebühren
Die Gemeinde erhebt Gebühren für den erstmaligen Erwerb eines Grabbenutzungsrechts und laufende Grabbenutzungsgebühren.
Die Gebühren für den erstmaligen Erwerb eines Grabnutzungsrechtes im Friedhof in Weng betragen für ein Familiengrab 145,00 €.
Der Preis für Einzelgräber beträgt jeweils die Hälfte der oben angeführten Beträge.Der Preis für einen Urnenstelenplatz beträgt 1.000,00 €.
Die Gebühren für den erstmaligen Erwerb eines Grabnutzungsrechtes im Friedhof in Veitsbuch betragen für ein Familiengrab im alten Friedhofsteil 145,00 €.
Die Gebühren für den erstmaligen Erwerb eines Grabnutzungsrechtes im Friedhof in Veitsbuch betragen für ein Familiengrab im neuen Friedhofsteil 185,00 €.Der Preis für Einzelgräber beträgt jeweils die Hälfte der oben angeführten Beträge.
Laufende Grabbenutzungsgebühren betragen pro Jahr im Friedhof Weng und Veitsbuch
- für ein Familiengrab: 40,00 €
- für ein Einzelgrab: 20,00 €
- für ein Kindergrab: 7,50 €
- für einen Stelenplatz: 40,00 €
Bei einer Verlängerung des Grabnutzungsrechtes finden die in Absatz 3 aufgeführten Gebühren Anwendung.
Die Gebühr für das Benutzungsrecht in Urnengräbern entspricht je nach gewählter Grabgröße der Gebühr für ein Familiengrab bzw. Einzelgrab.
Mehr Info: ordnungsamt@vg.woerth-isar.de
-
Erschließungsbeitrag
Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die erstmalige Herstellung von Straßen erschlossen werden und damit Vorteile haben, Erschließungsbeiträge zu erheben sind. Ein Grundstück kann nämlich nur dann ordnungsgemäß baulich genutzt werden, wenn es Anschluss an eine öffentliche Straße hat. Die Erschließung des Grundstücks in anderer Beziehung (Wasserversorgung, Kanal, Strom) ist dagegen nicht Gegenstand des Erschließungsrechts.
Sobald die Gemeinde die Erschließung durchgeführt hat, muss Sie nach dem Gesetz Erschließungsbeiträge erheben.
Vom Erschließungsaufwand übernimmt die Gemeinde 10 % die restlichen 90 % werden auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
Mehr Info: bauamt@vg.woerth-isar.de
-
Abwasserentsorgung – Herstellungsbeiträge
Einmaliger Beitrag für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks an die gemeindliche Abwasserentsorgung. Bei einem bereits angeschlossenen Grundstück wird bei der Schaffung von zusätzlicher Geschoßfläche ebenfalls wieder ein Beitrag fällig.
Der Beitrag berechnet sich aus der vorhandenen Grundstücks- u. Geschoßfläche (Außenmaß der Gebäude), multipliziert mit dem Satz pro m².
im Mischsystem
- Grundstücksfläche 2,11 €
- Geschoßfläche 12,19 €
im Schmutzwassersystem
- Grundstücksfläche 0,00 €
- Geschoßfläche 12,19 €
Mehr Info: bauamt@vg.woerth-isar.de
-
Kanalbenutzungsgebühren
Gebühren gültig ab 01.01.2019:
- Preis pro Kubikmeter verbrauchtes Wasser 1,80 € im Mischsystem
- Preis pro Kubikmeter verbrauchtes Wasser 1,62 € im Schmutzwassersystem
Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss:
- bis 2,5: 30 Euro/Jahr
- bis 6: 42 Euro/Jahr
- bis 10: 56 Euro/Jahr
- bis 15: 94 Euro/Jahr
Mehr Info: abgaben@vg.woerth-isar.de