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Friedhof

Für den Friedhof Weng/Veitsbuch ist die Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.Isar zuständig.

Ansprechpartnerin ist hier:
Informationen zu den Grabgebühren

Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

Trotz Trauer und des Schmerzes über den Tod eines Angehörigen lassen sich wegen bestehender Rechtsvorschriften bestimmte Formalitäten im Zusammenhang mit dem Todesfall nicht umgehen. Das Folgende soll deshalb darüber informieren, was bei einem Sterbefall zu tun ist.

1. Arzt benachrichtigen
2. Bestattungsinstitut aussuchen und benachrichtigen
3. Anzeige und Beurkundung des Sterbefalles
4. Grabstätte
5. Bestattungsvorbereitung
6. Abmeldungen
7. Versicheungen
8. Beantragung einer Vorschußzahlung bei der Rentenversicherungsstelle/Postrentendienst
9. Witwen- bzw. Waisenrente beantragen
10. Erbschein beim Nachlassgericht besorgen
11. Nachlaß
12. Ämter benachrichtigen
13. Kündigungen
14. Finanzen
15. Rechnungen

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